Notdienstbereitschaft an den Feiertagen 2021
Heiligabend:
8 bis 12 Uhr normale Sprechstunde
16 Uhr Notfallsprechstunde, MIT telefonischer Voranmeldung
1. und 2. Weihnachtstag:
10 Uhr Notfallsprechstunde, ohne telefonische Voranmeldung
18 Uhr Notfallsprechstunde, MIT telefonischer Voranmeldung
Sylvester:
8 bis 12 Uhr normale Sprechstunde
18 Uhr Notfallsprechstunde, MIT telefonischer Voranmeldung
1. Januar:
10 Uhr Notfallsprechstunde, ohne telefonische Voranmeldung
18 Uhr Notfallsprechstunde, MIT telefonischer Voranmeldung
WIR BRAUCHEN IHRE MITHILFE!! ->>>>>Das Leben unserer Tiere ist in Gefahr
Unterschriftenkampagne
gegen weitreichendes EU-Antibiotikaverbot!
Worum geht es?
In 2019 wurde die (neue)
EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 verabschiedet. In einem Nachfolgerechtsakt
müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament nun bis zum
Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 festlegen, welche Antibiotika künftig
für den Menschen vorbehalten und damit für die Tiermedizin verboten werden
sollen.
Im Ausschuss für Umweltfragen,
öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments (ENVI)
wurde Mitte Juli über einen von der Kommission dazu vorgelegten
Entwurf für die Verordnung über „Kriterien
für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter
Infektionen beim Menschen vorbehalten sind“ abgestimmt. Leider
hat der ENVI den auf wissenschaftlicher Expertise basierenden Kommissionsvorschlag abgelehnt,
obwohl er mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sowie EFSA,
ECDC, OIE und WHO abgestimmt war, mithin also ein echter One-Health-Vorschlag
ist. Final muss nun noch
das Europäische Parlament Mitte September über den Vorschlag abstimmen.
Was wären die Konsequenzen für die Tiere/Tiermedizin?
Wenn der im ENVI beschlossene
Entschließungsantrag auch im Europäischen Parlament eine Mehrheit findet, dann
wäre ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der
3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin kaum mehr
abzuwenden. Von dem Anwendungsverbot wären alle Tierarten
betroffen mit dramatischen Auswirkungen für die Therapie von Tieren.
Nach Auffassung der
EU-Kommission und des Europäischen Tierärzteverbandes FVE wären dann auch
Ausnahmen für Einzeltiere bei schwerwiegenden Infektionen nicht möglich, da die
VO 2019/6 eine Reservierung von Wirkstoffen für die Humanmedizin vorsieht und
dies über ein Ruhen bzw. Einziehen der Arzneimittelzulassung(en) erfolgen soll.
Viele Krankheiten
könnten also nicht mehr oder nicht mehr adäquat behandelt werden. Das
hätte erhebliche Auswirkungen für den Tierschutz!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wartezimmer APP
Waitbird ist eine digitale Warteliste als APP, die Sie im App-Store laden können.
Wartende können sich selbst mittels der App in die Praxistageswarteliste eintragen. Die Wartezeit selbst kann außerhalb des Wartezimmers verbracht werden. Durch die App wird der Nutzer informiert, sobald er in die Praxis kommen soll.
Unsere Waitbird ID:174
Corona
Liebe Kunden,
auch während des Lock-Downs werden wir wie gewohnt unsere Patienten versorgen können.
Sie können unbesorgt zu uns in die Praxis kommen. Wir schützen uns und damit auch unsere Kunden maximal. Das geamte Team trägt zertifizierte FFP2-Masken, relevante Kontaktflächen werden ständig desinfiziert und die Rezeption ist durch eine großflächige Plexiglas kabine abgeschirmt. Soweit es möglich ist, holen wir ihr Tier draußen ab und bringen es zurück. Bei sehr ängstlichen Tieren oder in besonderen Situtationen darf eine Betreuungsperson mit in die Praxis.
Auf Wunsch bekommen Sie eine Rechnung per Mail, ansonsten ist auch eine sichere Kartenzahlung möglich.
Selbstverständlich steht Desinfektionsmittel für Sie bereit.
Um einen reibungslosen Ablauf der doch sehr viel aufwändigeren Sprechstunde gewährleisten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:
- bitte tragen Sie einen Mund-Nasenschutz, sowohl auf dem Parkplatz als auch beim Eintreten in die Praxis
- wenn möglich bestellen Sie Medikamente und Futtermittel telefonisch vor
- bitte kommen Sie zu Ihren Terminen pünktlich
- ein Eintreten in die Praxis ist nur möglich, wenn kein weiterer Kunde sich im Rezeptionsbereich aufhält
Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen und, dass alle gesund bleiben!
Notdienstbereitschaft Weihnachten/Sylvester 2020
Heiligabend:
8 bis 12 Uhr normale Sprechstunde
1. und 2. Weihnachstag:
10 Uhr Notfallsprechstunde, ohne telefonische Voranmeldung
Sonntag 27.12.
10 Uhr Notfallsprechstunde, ohne telefonische Voranmeldung
18 Uhr Notfallsprechstunde, nur nach telefonischer Voranmeldung
Sylvester:
8 bis 12 Uhr normale Sprechstunde
1. Januar:
10 Uhr Notfallsprechstunde, ohne telefonische Voranmeldung
18 Uhr Notfallsprechstunde, nur nach telefonischer Voranmeldung
ab Samstag den 2. Januar 2021 wieder "Normalbetrieb"
Mehrwertsteuersenkung ab dem 01. Juli 2020
wir geben die Erniedrigung der Mehrwertsteuer komplett an unsere Kunden weiter !!
Sie benötigen Medikamente, möchten aber ungerne in die Praxis kommen:
-> bitte sprechen Sie uns an, wir können Ihnen die benötigten Sachen gerne per DHL zuschicken
Aktuelle Infomationen zu den Öffnungszeiten während der CORONA-Pandemie:
solange unser Gesundheitszustand es erlaubt, werden wir unsere Patienten wie gewohnt betreuen. Eine Schließung der Praxis ist nicht geplant. Um dies weiterhin gewährleisten zu können, bitten wir unse Kunden um Folgendes:
• Bitte besprechen Sie Ihre Wünsche schon vorab telefonisch mit unserer Helferin bei der Terminvereinbarung
• Betreten Sie die Praxis nicht selbstständig, wenn schon ein Kunde drin ist
• Seien Sie pünktlich zu Ihrem Termin vorort, aber WARTEN Sie im AUTO
• Nur maximal ein Tierbesitzer kommt mit dem erkrankten Tier ins Wartezimmer, dort übernehmen wir den Patienten. Sie haben die Möglichkeit durch die geöffnetet Tür der Behandlung beizuwohnen
• Nur gesunde Besitzer kommen zum Tierarzt
• Kranke Tierbesitzer müssen das Praxispersonal darüber informieren und geben ihre Tiere vor der Praxis an das Praxispersonal ab oder es wird gemeinsam eine Lösung gesucht
•Bitte desinfizieren Sie sich die Hände bei Eintritt in die Praxis. Entsprechendes Desinfektionsmittel finden Sie auf dem Empfangstresen
•Bitte reichen Sie niemandem zur Begrüßung die Hand und halten einen möglichst großen Abstand zu unserem Praxispersonal ein
Vielen Dank für Ihr Verständnis
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Zu Ihrem Schutz werden Türgriffe, Empfangstresen, Zahlterminals, Stuhllehnen, Toiletten, Wasserhähne von uns täglich mehrfach desinfiziert
Bitte beachten Sie die geänderte Notdienstregelung, die Sie unter dem Punkt Notdienst finden.
Da aufgrund
der geänderten deutschen Arbeitszeitgesetze eine Aufrechterhalung eines
24stündigen Notdienstes für kleinere Praxen und Kliniken unmöglich
geworden ist, sind wir gezwungen, den Notdienst einzuschränken. Auch
haben viele Kliniken ihre Klinikzulassung zurück gegeben, die einen
24stündigen Notdienst zwangsweise beinhalten würde. Somit ist es wichtig
abzuklären, wer im Notfall eine Dienstbereitschaft hat, bevor Sie
losfahren. Die Tierärztliche Hochschule ist eine Klinik mit 100%iger
Notfallbereitschaft in unserer Nähe.
Wir bitten um Verständnis
NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU im Februar 2017
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Sachkundenachweis (Hundeführerschein): Pflicht in Niedersachsen seit Juni 2013
bei uns können Sie die Prüfung zum Hundeführerschein ablegen.
Frau
Julia Seipel ist durch die Tierärztekammer Niedersachsen anerkannte
Prüferin für den Hundeführerschein. Gerne beraten wir Sie über weitere
Details in der Praxis oder in einem telefonsichen Gespräch.
Wer muss den Hundeführerschein machen?
In erster Linie ist der Hundeführerschein für Hundebesitzer gedacht, die ihren ersten Hund anschaffen:
- Ersthundehalter seit dem 1.7.2011, dazu gilt Folgendes im niedersächsischen Hundegesetz:
Hundehalter, die sich nach dem 1.7.2011 erstmals einen Hund angeschafft
haben (und nicht als anderweitig sachkundig gelten), müssen den
Hundeführerschein erbringen. - Ersthundehalter seit dem 1.7.13:
plant ein zukünftiger Besitzer sichs einen ersten Hund anzuschaffen,
muss er vor dem Kauf! den ersten Teil des Hundeführerscheins, die
theoretische Prüfung, erfolgreich abgelegt haben. Ab dem Kaufdatum hat
das Mensch-Hundeteam dann ein Jahr, um den 2. Teil, die praktische
Prüfung, abzulegen, (der Hund muss dazu mindestens 6 Monate alt sein).
Diese Regelung lässt genügend Zeit, um sich und seinen Hund auf die
Prüfung vorzubereiten. Außerdem berücksichtigt es die lernbiologischen
Dispositionen von Hunden, nämlich Lernziele und Verhaltensweisen nicht
„über Nacht“ erlernen zu können.
Um
einen Hund halten zu können, muss der Hundehalter das 18. Lebensjahr
erreicht haben. In Familien trägt der Halter für alle Mitglieder des
gemeinsamen Haushaltes, welche z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die
Verantwortung. Natürlich können auch weitere Familienmitglieder den
Hundeführerschein mit dem Hund machen. Freigestellt sind Hundehalter,
die in den vergangenen 10 Jahren einen Hund (mind. 2 Jahre am Stück)
gehalten haben. Als Nachweis gilt der Hundesteuerbescheid. Ebenso sind
u.a. Tierärzte, Jäger, Behindertenbegleithunde und Diensthunde gewisser
Arbeitsbereiche ausgenommen.
Diese Freistellungen werden durchaus
kontrovers diskutiert. Fakt ist, dass sich in den vergangenen
Jahrzenten die Methodik im Hundetraining maßgeblich weiterentwickelt
hat. Deshalb ist der Hundeführererschein – egal ob verpflichtend oder
freiwillig absolviert – für jeden Hundehalter eine Chance, sein Wissen
im Umgang mit Hunden zu erweitern, überprüfen und zu verbessern.
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Wir haben auf digitales Röntgen umgestellt. Dies hat folgende Vorteile für Sie:
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Aktuell - 14.10.2013
Myxomatose -Seuchenzug durch
Niedersachen
Die
Myxomatose ist eine Viruserkrankung und in Deutschland weit verbreitet.
Sie befällt häufig Wild- und Hauskaninchen, eher selten Feldhasen.
Sie
wird in erster Linie über Stechmücken verbreitet, die dem Virus als
Transporter dienen. Auch Kaninchen in Innenhaltung sind in Gefahr, da
die Steckmücken durchaus auch den Weg in unsere Wohnungen finden.
Darüber hinaus kann das Virus direkt, das heißt von Tier zu Tier,
übertragen werden, aber auch über Gegenstände (kontaminiertes Futter,
wie z.B. Löwenzahn oder über Schuhe) eingeschleppt werden.
Die Therapie eines Myxomatosepatienten ist sehr schwierig, viele Tiere überleben die Infektion nicht.
Ein
Schutz vor Myxomatose gewährleistet die regelmäßige Impfung. Diese
beginnt mit einer Grundimmunisierung ab der 4. - 6. Lebenswoche. Eine
Nachimpfung 4 Wochen später erhöht die Schutzwirkung gegen diese
gefährliche Kaninchen
seuche und ist
durch den gestiegenen Infektionsdruck besonders zu empfehlen. Danach
sollte, nach neusten Erkenntnissen (G. Schweigart, Seminar Wernigerode),
in viermonatigen Abständen eine Nachimpfung erfolgen. Da die Myxomatose
auch unabhängig von der Jahreszeit auftritt, ist ein ständiger Schutz
der Kaninchen in Heimtierhaltung und die regelmäßige Impfung in den
Zuchtbeständen zwingend notwendig.
Seit
2011 gibt es einen neuen Myxomatose-Impfstoff, der bis zu einem Jahr
schützen soll. Dieser Langzeitschutz ist unter Experten jedoch sehr
umstritten. Des Weiteren kann man damit kein Tier impfen, das jemals
zuvor mit einem anderen Impfstoff geimpft wurde.
Die
Symptome der Myxomatose sind nicht einheitlich, sie hängen von vielen
Faktoren ab. Die Inkubationszeit des Virus beträgt nur 3 - 10 Tage.
Anzeichen einer möglichen Infektion können sein: Schwellungen an den
Augen, Augenausfluss, Ödeme, andere Infektionen. Es gibt drei mögliche
Verlaufsformen einer Infektion. Bei der akuten Verlaufsform sieht man
geschwollene Augenlider (Bindehautentzündung), später weitere
Anschwellungen im Kopfbereich (Augen, Nase, Lippen, Ohren) und eitriges
Augensekret, später auch Fieber und Ödembildung am ganzen Körper. Zu
Beginn der Krankheit sind die Tiere noch recht munter und fressen gut,
nach 1 - 2 Wochen stellen sie die Nahrungsaufnahme ein und versterben.
Bei der perakuten Verlaufsform sind die Anzeichen weniger ausgeprägt,
meist erkennt man nur eine Anschwellung im Augenbereich die oft mit
einer harmlosen Bindehautentzündung verwechselt wird, die Tiere sterben
innerhalb weniger Tage. Bei der chronischen Verlaufsform bilden sich
vor allem am Kopf und an den Läufen Knoten und Ödeme, immunkompente
gesunde Tiere können eine solche Infektion überleben.
Die Myxomatose ist nicht heilbar.
Trotz Behandlung sterben die meisten Tiere an der Myxomatose. Überlebt
ein Tier, überträgt es auch noch Monate nach der Erkrankung das Virus
und wird nicht immunisiert. Dieses Tier scheidet das Virus weiterhin aus
und kann andere anstecken!
Hier finden Sie eine aktuelle Seuchenkarte:
http://www.bunny-in.de/media/2013.jpg
Falls Sie noch Fragen hierzu haben, scheuen Sie sich nicht bei uns nachzufragen: 05139 - 706 700
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MICROCHIP
Seit
3. Juli 2011 gilt die Chippflicht! Laut EU-Verordnung müssen ab dem 3.
Juli 2011 Hunde, Katzen und Frettchen bei Urlaubsreisen in die Länder
der EU gechippt sein.
Nach
diesem Stichtag endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für
acht Jahre auch die Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen
hat. Für alle Tiere, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren,
sieht die Verordnung eine nachträgliche Chippflicht vor.
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Juni 2011 - Warnung vor der Wildtierstaupe
Staupe: seit einigen Wochen gibt es im Raum Burgwedel vermehrt kranke und tote Wildtiere Das
Staupevirus wird immer wieder bei Mardern und Füchsen nachgewiesen,
daneben erkranken auch Wildtiere wie Dachs, Iltis, Wiesel, Fischotter,
Wolf und Waschbär an Staupe. Ungeimpfte Hunde sind gefährdet.
Für den Menschen ist die Staupe ungefährlich, ebenso für die Katze. Bedingt
durch das reichhaltige Nahrungsangebot und die schnelle Lern- und
Anpassungsfähigkeit trifft man Fuchs und Marder oft auch in der Nähe
menschlicher Siedlungen an. So können sich nicht impfgeschützte Hunde
nicht nur durch andere Hunde, sondern auch durch Wildtiere in ihrer
näheren Umgebung oder auch beim Waldspaziergang anstecken.
Einen
wirksamen Schutz des Hundes vor dieser hoch fieberhaften Krankheit
erreicht man durch vorbeugende Impfungen möglichst schon im
Jungtieralter und durch regelmäßige Nachimpfungen.
Zwar
kann auch bei erkrankten Tieren eine passive Immunisierung und die
Behandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen durchgeführt werden, der
Erfolg ist in solchen Fällen jedoch eher fraglich. Als weitere Vorbeugungsmaßnahme sollte man seinen Hund auch von gesund erscheinenden Wildtieren fernhalten!